Ablauf in 10 Schritten
- Übersicht
- Ablauf in 10 Schritten
- Kaufnebenkosten und Steuern
- Rechtliche Prüfung
- Staatsbürgerschaft und Aufenthalt
- Laufende Kosten und Vermietung
- Bodrum nach Ortsteilen
Von der ersten Besichtigung bis zur Tapu-Umschreibung vergehen bei einer geprüften Bestandswohnung oft nur wenige Wochen. Das Tempo ist ein Vorteil, wenn die Prüfung vorher abgeschlossen ist, und ein Risiko, wenn nicht.
Die Schritte
- Ziel und Budget festlegen. Eigennutzung, Ferienvermietung, Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft: Das Ziel bestimmt Mindestwert, Objektart und ob Vermietung überhaupt erlaubt ist. Planen Sie neben dem Kaufpreis rund 4,5 bis 7 % Nebenkosten ein, beim Neubau gegebenenfalls zuzüglich KDV; das Rechenbeispiel steht im Kapitel Kosten und Steuern.
- Objekt auswählen und besichtigen. Vor Ort oder per Video. Fragen Sie früh nach Tapu-Auszug, iskân (Nutzungserlaubnis) und Hausgeldhöhe (aidat). Ein Objekt ohne diese Unterlagen ist kein Angebot, sondern eine Absicht.
- Vorprüfung durch Anwalt oder Makler. Grundbuch auf Hypotheken (ipotek), Pfändungen (haciz) und Vermerke (şerh) prüfen, Bebauungsstatus (imar durumu), Wohnungseigentum (kat mülkiyeti) und offene Grundsteuer klären. Details im Kapitel Rechtliche Prüfung.
- Reservierung. Eine Reservierung mit Anzahlung (kapora) hält das Objekt für eine vereinbarte Frist. Regeln Sie schriftlich, wann die Anzahlung zurückgezahlt wird, etwa wenn die Prüfung Mängel zeigt. Das Eigentum geht erst mit der Tapu-Umschreibung über.
- Kaufvereinbarung. Kaufpreis, Zahlungsweg, Termin, Übergabezustand und Inventar schriftlich festhalten. Bei längeren Fristen kann ein notarielles Kaufversprechen (satış vaadi sözleşmesi) als Vermerk ins Grundbuch eingetragen werden.
- Steuernummer und Bankkonto. Ausländer benötigen eine türkische Steuernummer (potansiyel vergi kimlik numarası), online beantragbar. Ein Konto bei einer türkischen Bank erleichtert Devisenumtausch und Zahlung.
- Unterlagen vorbereiten. Reisepass mit beeidigter Übersetzung (yeminli tercüme), biometrisches Foto, bei Abwesenheit eine notarielle Vollmacht in Errichtungsform (düzenleme). Beim Termin muss ein Dolmetscher anwesend sein, wenn Sie kein Türkisch sprechen.
- Erdbebenversicherung und Devisenbeleg. Seit 5. September 2026 geht die DASK-Police des Verkäufers nicht mehr über: Sie schließen vor der Umschreibung eine eigene ab. Ausländische Käufer tauschen den Kaufpreis über eine türkische Bank an die Zentralbank und erhalten den Devisenbeleg (Döviz Alım Belgesi).
- Antrag über Web Tapu. Der Antrag läuft über Web Tapu. Das Grundbuchamt prüft die Unterlagen, berechnet die Gebühren und vergibt den Termin per SMS. Ab 1. Dezember 2026 wird die Zahlung über das sichere Zahlungssystem verpflichtend.
- Tapu-Termin und Übergabe. Unterzeichnung im Grundbuchamt (Tapu Müdürlüğü), Gebühren werden vorher bezahlt. Danach: Schlüssel, Zählerstände, Ummeldung von Strom, Wasser und Internet (abonelik devri), Anmeldung bei der Hausverwaltung und Grundsteuererklärung bei der Gemeinde.
Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht in einer Ihnen verständlichen Sprache gelesen haben. Bei Zweifeln wird der Termin verschoben, nicht die Prüfung.
Persönliche Beratung
Wir begleiten Käufer aus Deutschland und Europa gemeinsam mit unseren lizenzierten Partnerbüros in Istanbul und Bodrum durch den Kauf in der Türkei, von der ersten Einschätzung bis zur Übergabe.
Gespräch vereinbarenQuellen
- TKGM: Web Tapu
- Gelir İdaresi Başkanlığı: Steuernummer für Ausländer
- TKGM: Döviz Alım Belgesi bei ausländischen Käufern
- DASK: Häufige Fragen
- Resmî Gazete Nr. 33347 vom 21.08.2026: Änderung der Allgemeinen Bedingungen der Erdbebenversicherung
- Paksoy: Güvenli Ödeme Sistemi ab 1. Dezember 2026 (Resmî Gazete 33387)
- Lex Lata: Kauf mit Vollmacht aus dem Ausland
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln, Schwellenwerte und Gebühren ändern sich häufig; prüfen Sie jeden Wert vor Ihrer Entscheidung an der genannten Quelle und ziehen Sie für Ihren Einzelfall einen türkischen Rechtsanwalt (avukat), Notar (noter) oder Steuerberater (mali müşavir) hinzu. Angaben ohne Gewähr. Stand 17. Oktober 2026.
