BELLAZZURA Immobilien Logo
Ratgeber Spanien

Immobilie in Spanien kaufen: Ablauf und Pflichten

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

KennzahlWert
Grunderwerbsteuer Bestand (ITP), Balearen8 % bis 400.000 €, gestaffelt bis 13 % über 2 Mio. € (ATIB)
Neubau10 % Mehrwertsteuer (IVA) plus 1,5 % Urkundensteuer (AJD), ab 1 Mio. € 2 % (Guía Fiscal)
Kauf von NichtansässigenKäufer behält 3 % des Preises ein und führt sie ab (Agencia Tributaria)
Kaufnebenkosten gesamt, Bestandca. 10 bis 15 %, je nach Preis (Schätzung BELLAZZURA, unverbindlich)

Ablauf des Kaufs

  1. NIE beantragen. Ausländische Käufer brauchen die Identifikationsnummer NIE für Vertrag, Steuern und Grundbucheintrag (Colegio de Registradores).
  2. Vorvertrag mit Anzahlung. Im Arras-Vertrag leistet der Käufer eine Anzahlung. Bei der üblichen Form verliert er sie, wenn er zurücktritt; tritt der Verkäufer zurück, zahlt er sie doppelt zurück (Art. 1454 Código Civil).
  3. Prüfung. Eigentum und Lasten zeigt der Auszug aus dem Registro de la Propiedad (nota simple). Wer vermieten will, prüft die Lizenz; auf den Balearen sind neue Ferienvermietungen in Mehrfamilienhäusern seit April 2025 verboten (BOE).
  4. Notartermin. Der Kauf wird in einer öffentlichen Urkunde (escritura) beim Notar geschlossen. Zahlungswege und teils die Herkunft der Mittel sind nachzuweisen (Colegio de Registradores).
  5. Steuer und Grundbuch. Bei Bestandsimmobilien fällt Grunderwerbsteuer (ITP) an, bei Neubau Mehrwertsteuer (Agencia Tributaria). Danach folgt der Eintrag im Registro de la Propiedad.

Nach dem Kauf

Preise, Lagen und Kaufnebenkosten: Immobilien in Spanien kaufen.

Kaufnebenkosten und Steuern

Rechenbeispiel: Bestandswohnung auf Mallorca für 800.000 €

PostenBetrag
ITP 8 % auf 400.000 €32.000 €
ITP 9 % auf 200.000 €18.000 €
ITP 10 % auf 200.000 €20.000 €
Notar, Grundbuch, Verwaltung, ca. 1 bis 2 %ca. 8.000 bis 16.000 €
Summeca. 78.000 bis 86.000 €, rund 10 bis 11 %

Beim Neubau zum gleichen Preis fallen statt ITP 10 % IVA (80.000 €) und 1,5 % AJD (12.000 €) an. Die Staffel wendet jeden Satz nur auf den jeweiligen Wertabschnitt an.

Rechtliche Prüfung

Vermieten

Neue Ferienvermietungen in Mehrfamilienhäusern sind auf den Balearen seit April 2025 verboten (BOE). Nichtansässige versteuern Mieteinnahmen in Spanien; bei Eigennutzung oder Leerstand gilt ein unterstelltes Einkommen als Einkunft (Agencia Tributaria).

Verkaufen

Verkauft ein Nichtansässiger, behält der Käufer 3 % des Preises ein und führt sie binnen eines Monats ab; der Verkäufer rechnet sie auf seine Steuer an (Agencia Tributaria). Die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía) zahlt dann der Käufer, was im Vertrag ausgeglichen wird (Stadt Madrid).

Fragen für Ihren Steuerberater

Wer macht was

Überblick, keine Rechts- oder Steuerberatung. Vor der Unterzeichnung binden Sie bitte einen Notar oder Anwalt im jeweiligen Land ein. Zahlen mit Quelle und Stand; Angaben mit „ca.“ und Rechenbeispiele sind unverbindliche Schätzungen.

Suchauftrag besprechen